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Seit Anfang 2015 gelten EU-weit neue Bestimmungen zum Führerschein. Dadurch wird es möglich schon mit 16 Jahren zum TWIKE Piloten zu werden. Wer den PKW Führerschein vor dem 19.01.2013 erworben hat, darf natürlich weiterhin TWIKE fahren! Wer den Führerschein nach dem 19.01.2013 erworben hat, benötigt zum Führen des TWIKE die Fahrzeugklasse A1. Vorteil: Die Fahrzeugklasse A1 kann bereits mit 16 Jahren erworben werden. Wer ab dem Alter von 18 Jahren den Führerschein der Klasse B erwirbt, darf ebenfalls nach neuer Bestimmung ein TWIKE fahren, allerdings ist eine Erweiterung der Klasse B um die Kennzahl 96 erforderlich.