ZULASSUNG
Das TWIKE 5 erhält eine EU-Zulassung. Man erhält mit dem Fahrzeug neben der Kaufrechnung ein sogenanntes COC (Certificate of Conformity), mit welchem bei der jeweiligen Zulassungsbehörde das Fahrzeug direkt zugelassen werden kann. Möglicherweise muss die Abfuhr der lokal fälligen Mehrwertsteuer nachgewiesen werden. In diesem Fall stellt die TWIKE GmbH eine Nettorechnung aus und zahlt bei Nachweis der Abfuhr dieser lokalen Steuer die bei TWIKE als Sicherheit hinterlegte deutsche Mehrwertsteuer zurück.
Die Zulassung geschieht unkompliziert unter Vorlage der mitgelieferten Zulassungsbescheinigung Teil II.
In welcher Fahrzeugklasse wird das TWIKE 5 zugelassen?
In Klasse L5e
Welches Format wird das TWIKE 5 Nummernschild erhalten?
Das vorgeschriebene Nummernschild für die Klasse L5e hat das Format (hxb) 200×180 oder 200×220 und die von uns bevorzugte Klettbandanbringung ist mittlerweile zulässig. Eine individuelle Abweichung von diesem Standard ist möglich.
TÜV, HAUPTUNTERSUCHUNG, BEGUTACHTUNG
Deutschland
Das TWIKE muss alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Am Besten wird der Termin der HU mit einem Jahresservice verbunden. Das hat den Vorteil, dass das TWIKE vor der HU noch einmal gründlich durchgecheckt wird und Mängel schon im Vorfeld behoben werden. Außerdem hat der Prüfer, der in Kontakt mit der jeweiligen TWIKE Werkstatt steht, mehr Erfahrung im Umgang mit dem TWIKE.
Schweiz
Neufahrzeuge müssen nach 5 Jahren zum ersten Mal zum Straßenverkehrsamt. Danach folgen Kontrollen im 2-Jahresabstand.
FÜHRERSCHEIN
Deutschland
Das TWIKE 5 gilt in der EU als Dreirädriges Kraftfahrzeug (> 45 km/h) und kann mit einem deutschen Führerschein der Klasse B oder Klasse 3 (alt), welcher vor dem 19.1.2013 erworben wurde, geführt werden, auch mit Anhänger. Beim Umtausch in die Scheckkarte wird dies durch die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 zu A1 und A ausgedrückt.
Ein ab dem 19.1.2013 erworbener Führerschein der Klasse B erlaubt ebenfalls das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Sofern das Kraftfahrzeug allerdings eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Berechtigung nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Auch erlaubt die Klasse A1 (Mindestalter 16 Jahre) das Führen von TWIKE mit bis zu 15 kW (TWIKE 3 & TWIKE 5 mit 14,9 kW), die Klasse A darüber hinaus das Führen von TWIKE mit mehr als 15 kW (TWIKE 5 mit 15,1 kW). Mit den Motorradführerscheinen (A, A1) dürfen jedoch keine TWIKE mit Anhänger geführt werden.
(Quelle: adac.de, 03.06.2024)
Schweiz
TWIKE 3 und TWIKE 5 dürfen mit Führerscheinklasse A oder B gefahren werden.
Das TWIKE 3 (mit 3 kW Nennleistung und Geschwindigkeitsbegrenzung auf 45 km/h) ermöglicht das Fahren bereits ab 15 mit der Führerscheinklasse A1.
(Quelle: fuehrerausweise.ch, 03.06.2024)
Österreich
Die Lenkberechtigung der Klasse B umfasst in jedem Fall das Fahren eines TWIKE 5.
Kraftfahrzeuge mit 3 Rädern und mehr als 15 kW Leistung dürfen ab 21 Jahren (aber nur in Österreich) gefahren werden.
(Quelle: oeamtc.at, 03.06.2024)
Belgien
TWIKE 5 Piloten benötigen einen Führerschein der Klasse A (für Motorräder) oder B (für Autos). Es gilt für die Klasse B allerdings die Voraussetzung, dass der Führerschein B vor 2011 erworben wurde.
(Quelle: mobilit.belgium.de, 03.06.2024)
Luxemburg
Kategorie A
Der Führerschein der Klasse A berechtigt zum Fahren von Motorrädern und Dreirädern. Zuvor ist eine mindestens zweijährige Fahrpraxis mit einem Motorrad der Klasse A2 erforderlich. Das Mindestalter für das Führen von Dreirädern der Klasse A beträgt 21 Jahre.
Kategorie A1
Der Führerschein der Klasse A1 berechtigt zum Führen von Leicht- und Dreirädern mit einer Motorleistung von bis zu 15 kW ab 16 Jahren.
(Quelle: transports.public.lu, 03.06.2024)
Frankreich
Der Führerschein der Klasse A1 erlaubt das Führen eines Dreirades mit einer Höchstleistung von 15 kW ab 16 Jahren.
Der Führerschein der Klasse B berechtigt zum Führen eines motorisierten Zwei- oder Dreirades, sofern mehrere Bedingungen erfüllt sind. (Ausbildung, Dauer des Führerscheins B, Alter).
(Quelle: service-public.fr, 03.06.2024)
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