TWIKE – Zulassung und Führerschein

Seit Anfang 2015 gelten EU-weit neue Bestimmungen zum Führerschein. Dadurch wird es möglich schon mit 16 Jahren zum TWIKE Piloten zu werden. Wer den PKW Führerschein vor dem 19.01.2013 erworben hat, darf natürlich weiterhin TWIKE fahren! Wer den Führerschein nach dem 19.01.2013 erworben hat, benötigt zum Führen des TWIKE die Fahrzeugklasse A1. Vorteil: Die Fahrzeugklasse A1 kann bereits mit 16 Jahren erworben werden.

Bitte beachtet: Unsere Texte werden automatisch übersetzt. Hierbei kann es zu Fehlern kommen. 🤖

ZULASSUNG

Wie kann das TWIKE zugelassen werden?

Die Zulassung geschieht unkompliziert unter Vorlage der mitgelieferten Zulassungsbescheinigung Teil II.

In welcher Fahrzeugklasse wird das TWIKE zugelassen?

Klasse L5e

Muss das TWIKE zum TÜV?

In Deutschland muss das TWIKE alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Am Besten wird der Termin der HU mit einem Jahresservice verbunden. Das hat den Vorteil, dass das TWIKE vor der HU noch einmal gründlich durchgecheckt wird und Mängel schon im Vorfeld behoben werden. Außerdem hat der Prüfer, der in Kontakt mit der TWIKE Werkstatt steht, mehr Erfahrung im Umgang mit dem TWIKE. In der Schweiz müssen Neufahrzeuge nach 5 Jahren zum ersten Mal zum Straßenverkehrsamt. Danach folgen Kontrollen im 2-Jahresabstand.

Welches Format wird das TWIKE 5 Nummernschild erhalten?

Das vorgeschrieben Nummernschild für die Klasse L5e hat das Format (hxb) 200×180 oder 200×220 und die von uns bevorzugte Klettbandanbringung ist mittlerweile zulässig. Eine individuelle Abweichung von diesem Standard ist möglich.

FÜHRERSCHEIN

Welcher Führerschein wird für ein TWIKE benötigt?

Deutschland: Wurde der Führerschein bis einschließlich 18.01.2013 ausgestellt, darf das TWIKE mit einem Führerschein der Klasse B (früher: Klasse 3) gefahren werden. Wurde der Führerschein nach dem 18.1.2013 ausgestellt, wird für das TWIKE mindestens die Führerscheinklasse A1 (Moped bis 125cm³) benötigt. Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre. Wenn das TWIKE auf 45 km/h gedrosselt wird, kann es auch mit einem Führerschein der Klasse S gefahren werden.

Schweiz: Das TWIKE gilt als dreirädriges Motorrad. Sie benötigen den Führerschein der Klasse A oder B.

Kann das TWIKE bereits ab 16 gefahren werden?

Deutschland: Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre. Wenn das TWIKE auf 45 km/h gedrosselt wird, kann es auch mit einem Führerschein der Klasse S gefahren werden.

Schweiz: Das TWIKE 3 besitzt einen Elektromotor mit einer 3kW Leistung und ermöglicht somit das Fahren ab 16 mit dem Führerschein A1. „Schweiz: 16 und 17-jährige Lenker: das Motorrad darf höchstens 50 cm³ aufweisen (bei einem Elektromotor höchstens 4 kW).“Quelle: Wikipedia (17.02.2016)


Beitrag teilen


11 Antworten

  1. Christopher Browne

    Any idea if/when these might be available for purchase in the US?

    1. With and shortly after the SOP (start of production) of the TWIKE 5 in early 2023, we will first focus on the European market and deliver first vehicles here. However, we are seriously interested in offering the follow-up model TW 6 (it is conceptually the same and shall only differ in certain components) intensively in the USA. Therefore, we are already planning to supply the first U.S. customers with the expiring series of the TWIKE 5, which is limited to 500 units. This should be around the end of 2023.

  2. Bart Viaene

    In Belgien genügt ein Führerschein A oder B für L5e Fahrzeuge.

    Es gibt jetzt keine technische Hauftuntersuchung für Motorräder, aber das soll sich ab 1 Januar 2022 ändern. Das genaue Format ist aber noch nicht festgestellt.

  3. Twike5.LU

    Hallo
    Ich habe mich mal bei den zuständigen Behörden in Luxemburg darüber Informiert, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit das Twike 5 dort überhaupt zu gelassen werden kann.
    Dazu erhielt ich folgende Antworten:
    – gibt es eine Europäische Gesamthomologation
    – EWG-Übereinstimmungsbescheinigung

    Sollte es keine solche Europäische Homologation geben, so bräuchten wir eine Einzel/Vollabnahme vom TÜV oder ähnlichem technischem Service, dieses aber nur, wenn das Twike5 alle Bestimmungen der StVO bezüglich der Strassensicherheit erfüllt.

    In wie weit trifft dies für das Twike5 zu?
    Mir wäre es sehr wichtig dies betreffend Info’s zu bekommen, da ich mich dann darüber informieren kann, was man machen könnte.
    Ich würde es sehr schade finden wenn ich das Twike5 in Luxemburg nicht zu lassen könnte.

    1. Ahoi,
      das TWIKE 5 wird eine EU-Homologation erhalten und jedes Fahrzeug wird mit einer Übereinstimmungsbescheinigung (sog. COC) ausgeliefert. Das Fahrzeug kann in Europa in jedem Land (auch in der Schweiz) direkt zur Zulassungsstelle und muss nicht noch einmal einem Technischen Dienst vorgestellt werden. Let’s TWIKE!

  4. Francois Dorleans

    Hello team,
    Is there any chance to clarify those rules maybe on a chart for at least Countries in Europe we may visit?
    On one side the Twike seems to have a registration class L5e with different rules to respect when crossing a border.
    Now some T3 have different battery powers therefore both the road access, road worthiness frequence and now the driver license may be changed.

    Example, please tell me if I miss-understood anything; my T3 on french registration with only one battery pack would be less than 3kW, therefore no longer qualified for French highways, no roadworthiness nevertheless could become easily used by 16 years old if I was changing the registration and reprogramming to less than 45kph. I should perhaps take the opportunity to register my T3 this way less 45kph in the Netherlands so it could be used on cyclepath piloted by my twin 16 kids to commute to school in all weather condition.
    Lets see if the 45kph maximum speed should be limited/programmed back in Rosenthal and certified with a formal Finemobile certification.

    1. Dear Francois,
      it is no matter o how many batteries, the TWIKE 3 is officially not allowed on the French motorway (because it has less than 15kW nominal power).
      A 16 year old can also drive the TWIKE 3 without any modifications (because it has less than 15kW nominal power).
      We are not familiar with cycle paths in the Netherlands. But in our opinion, the TWIKE 3 is too wide for a bicycle path. It might be better using bicycles for the kids. Such bicycles are cheaper than converting a TWIKE 3. Let’s TWIKE!

  5. Olaf

    Danke für die Info.
    P.s. Wie ist denn der aktuelle Stand bezüglich SOP ????

    1. Hallo Olaf, danke für Deine Nachfrage. Mittlerweile gab es ja Neuigkeiten via TWIKE 5 Pioiner Newsletter. Wir werden nun doch für das TWIKE 5 mit einem Fertiger kooperieren. Nach aktuellem Planungsstand werden die ersten mustermäßigen Prototypen im Sommer aufgebaut. Der anschließende Produktionshochlauf geschieht dann im späten Herbst dieses Jahres. Let’s TWIKE!

  6. Olaf Knode

    Ernsthaft ein KFZ mit bis zu 190 km/h in Deutschland mit A1 von 16 jährigen???
    aber nicht von aktueller Klasse B.
    Gut betrifft mich nicht habe den richtigen A und B ein Twike hat aber nun mal garnix mit einem Motorrad zu schaffen.

    1. Hallo Olaf,
      unser Bestreben ist, die Anforderungen bezüglich Führerschein einfach zu halten.
      Um die Anforderungen in Frankreich (Autobahn erst bei mehr als 15kW) zu erfüllen, wird es aber vermutlich spätestens beim TWIKE 6 auf Wunsch 2 Leistungsklassen geben:
      • 14kW Nennleistung (fahrbar ab 16 Jahren, nicht erlaubt auf frz. Autobahnen)
      • 16kW Nennleistung (fahrbar ab 18 Jahren, erlaubt auf frz. Autobahnen)
      Mit Softwareänderung und begleitender Eintragungsänderung bei der zuständigen Zulassungsstelle lässt sich von der einen in die andere Zulassungsklasse wechseln. Let’s TWIKE!

      P.W: Wir informieren dazu gesondert und passen auch den Blogeintrag an, sobald die Details festliegen.

Schreibe einen Kommentar zu TWIKE Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert