ZULASSUNG
Wie kann das TWIKE zugelassen werden?
Die Zulassung geschieht unkompliziert unter Vorlage der mitgelieferten Zulassungsbescheinigung Teil II.
In welcher Fahrzeugklasse wird das TWIKE zugelassen?
Klasse L5e
Muss das TWIKE zum TÜV?
In Deutschland muss das TWIKE alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Am Besten wird der Termin der HU mit einem Jahresservice verbunden. Das hat den Vorteil, dass das TWIKE vor der HU noch einmal gründlich durchgecheckt wird und Mängel schon im Vorfeld behoben werden. Außerdem hat der Prüfer, der in Kontakt mit der TWIKE Werkstatt steht, mehr Erfahrung im Umgang mit dem TWIKE. In der Schweiz müssen Neufahrzeuge nach 5 Jahren zum ersten Mal zum Straßenverkehrsamt. Danach folgen Kontrollen im 2-Jahresabstand.
Welches Format wird das TWIKE 5 Nummernschild erhalten?
Das vorgeschrieben Nummernschild für die Klasse L5e hat das Format (hxb) 200×180 oder 200×220 und die von uns bevorzugte Klettbandanbringung ist mittlerweile zulässig. Eine individuelle Abweichung von diesem Standard ist möglich.
FÜHRERSCHEIN
Welcher Führerschein wird für ein TWIKE benötigt?
Deutschland: Wurde der Führerschein bis einschließlich 18.01.2013 ausgestellt, darf das TWIKE mit einem Führerschein der Klasse B (früher: Klasse 3) gefahren werden. Wurde der Führerschein nach dem 18.1.2013 ausgestellt, wird für das TWIKE mindestens die Führerscheinklasse A1 (Moped bis 125cm³) benötigt. Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre. Wenn das TWIKE auf 45 km/h gedrosselt wird, kann es auch mit einem Führerschein der Klasse S gefahren werden.
Schweiz: Das TWIKE gilt als dreirädriges Motorrad. Sie benötigen den Führerschein der Klasse A oder B.
Kann das TWIKE bereits ab 16 gefahren werden?
Deutschland: Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre. Wenn das TWIKE auf 45 km/h gedrosselt wird, kann es auch mit einem Führerschein der Klasse S gefahren werden.
Schweiz: Das TWIKE 3 besitzt einen Elektromotor mit einer 3kW Leistung und ermöglicht somit das Fahren ab 16 mit dem Führerschein A1. „Schweiz: 16 und 17-jährige Lenker: das Motorrad darf höchstens 50 cm³ aufweisen (bei einem Elektromotor höchstens 4 kW).“Quelle: Wikipedia (17.02.2016)
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